Konten im Gegenwert von höchstens 250 000 US-Dollar
§ 41.
Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtkontosaldo oder ‑wert zum 30. September 2016 einen Betrag im Gegenwert von 250 000 US-Dollar nicht übersteigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch diesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Gesamtkontosaldo oder ‑wert diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein.
Schlagworte
Gesamtkontowert
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40174188
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