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§ 40 GMSG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

2. Abschnitt

Überprüfungszeitraum Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar

§ 40.

Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder ‑wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 30. September 2016 muss bis 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

Schlagworte

Gesamtkontowert

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018

Gesetzesnummer

20009250

Dokumentnummer

NOR40174187

Stichworte