4. Hauptstück
Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen Geltungsbereich des Abschnittes
§ 29.
Die in den §§ 30 bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40174176