3. Hauptstück
Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen 1. Abschnitt
Identifizierung von Konten von geringem Wert Geltungsbereich des Abschnittes
§ 10.
Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40174157