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§ 9 Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.7.2015

§ 9

Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden nach dem Prinzip der Stimmenmehrheit getroffenen. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein gleiches Stimmrecht.

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