Berufsprofil
§ 2
(1) Im Grundmodul und Hauptmodul Chemie ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
- 1. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Analysevorschriften, Rezepturen, Verfahrensanweisungen, Spezifikationen, Diagrammen, usw. sowie Anfertigen einfacher Versuchsskizzen,
- 2. Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der zu verwendenden Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen sowie Handhaben der in Laboratorien eingesetzten Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und der daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen,
- 3. Durchführen von betriebsspezifischen Probenahmen inklusive Probenvor- und -aufbereitung sowie von Trennverfahren für Flüssig-Feststoffgemische,
- 4. Durchführen von Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren wie Destillieren, Extrahieren, Verdampfen, Kristallisieren, Ad- und Absorbieren usw.,
- 5. Bestimmen von physikalischen Größen und von Stoffkonstanten wie zB Temperatur, Dichte, pH-Wert, Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt und Leitfähigkeit,
- 6. Anwenden maßanalytischer und gravimetrischer Methoden,
- 7. Anwenden instrumenteller und elektroanalytischer Methoden wie zB Fotometrie, Chromatographie, Potentiometrie, Konduktometrie usw.,
- 8. Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV und Methoden der Statistik,
- 9. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
(2) Im Grundmodul und Hauptmodul Lack- und Anstrichmittel ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
- 1. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Analysevorschriften, Rezepturen, Verfahrensanweisungen, Spezifikationen, Diagrammen, usw. sowie Anfertigen einfacher Versuchsskizzen,
- 2. Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der zu verwendenden Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen sowie Handhaben der in Laboratorien eingesetzten Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und der daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen,
- 3. Durchführen von betriebsspezifischen Probenahmen inklusive Probenvor- und -aufbereitung sowie von Trennverfahren für Flüssig-Feststoffgemische,
- 4. Erstellen und Anwenden von Rezepturen zur Herstellung von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen,
- 5. Messen verschiedener physikalischer Kenndaten von Lacksystemen wie zB Festkörpergehalt, Kornfeinheit, Mindestfilmbildetemperatur, Glasübergangstemperatur und Fließkurven sowie der Kenndaten der lackspezifischen Roh- und Hilfsstoffe wie zB Farbzahl, Ölzahl und Epoxidwert,
- 6. Vorbehandeln von Untergründen für unterschiedliche Applikationsarten, Herstellen von Prüfbeschichtungen gemäß Spezifikation durch Applizieren von Beschichtungsstoffen auf verschiedenste Untergründe sowie Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen unter Anwendung verschiedener Trocknungs- und Härtungsverfahren,
- 7. Beurteilen und Prüfen von Beschichtungen auf Parametern wie Farbton, Farbstärke, Farbdichte, Deckvermögen, Trocken- und Glanzgrad, Härte, Elastizität, Schichtdicke, Haftung, Oberflächenstörungen, Beständigkeit gegen Schwitzwasser, Witterung und Chemikalien,
- 8. Bedienen der für die Herstellung von Beschichtungsstoffen und Applikationstechnik notwendigen Apparate, Maschinen und Geräte,
- 9. Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV und Methoden der Statistik,
- 10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
(3) Im Grundmodul und Hauptmodul Biochemie ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
- 1. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Analysevorschriften, Rezepturen, Verfahrensanweisungen, Spezifikationen, Diagrammen, usw. sowie Anfertigen einfacher Versuchsskizzen,
- 2. Handhaben, Instandhalten und Instandsetzen der zu verwendenden Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen sowie Handhaben der in Laboratorien eingesetzten Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen,
- 3. Durchführen von betriebsspezifischen Probenahmen inklusive Probenvor- und -aufbereitung sowie von Trennverfahren für Flüssig-Feststoffgemische,
- 4. Anwenden von Methoden der Desinfektion und der Sterilisation,
- 5. Anwenden von betriebsspezifischen mikrobiologischen Arbeitsmethoden wie zB Herstellen von Nährmedien, Anwenden von Impf- und Kulturtechniken, Mikroskopieren, Isolieren, Färben und Differenzieren von Mirkoorganismen, Dokumentieren des Keimwachstums und Bestimmen der Keimzahl,
- 6. Anwenden von betriebsspezifischen zellkulturtechnischen Arbeitsmethoden wie zB Kultivieren von Adhäsions- und Suspensionszellen und Bestimmen der Lebendzahl,
- 7. Anwenden von betriebsspezifischen molekularbiologischen Arbeitsmethoden wie zB Isolieren von Nucleinsäuren aus biologischem Material, Ligieren und Schneiden von Nucleinsäuren und elektroforetisches Trennen und Nachweisen von Nucleinsäuren,
- 8. Anwenden von betriebsspezifischen biochemischen Arbeitsmethoden wie zB Durchführen enzymatischer Arbeiten, Aufarbeiten von biologischem Material, elektroforetisches Trennen von Proteingemischen und Reinigen von Proteinen,
- 9. Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV und Methoden der Statistik,
- 10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
(4) Im Spezialmodul Laborautomatisation ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
- 1. Errichten, Inbetriebnehmen und Prüfen von automatisierten Laborsystemen,
- 2. Installieren und Konfigurieren von Programmen sowie Erstellen einfacher Programme,
- 3. An- und Abstellen sowie Bedienen von automatisierten Laborsystemen,
- 4. Optimieren sowie Ausführen von Änderungen und Anpassungen an automatisierten Laborsystemen,
- 5. Systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an automatisierten Laborsystemen sowie Instandhalten und Warten,
- 6. Anwenden von Labor-Informations- und Labor-Management-Systemen.
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