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§ 3 Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Reinigungstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 

1.

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Grundlagen der Kommunikation

 

1.1

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

 

1.2

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

 

1.3

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

 

1.4

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

1.4.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

1.4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

1.4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

1.4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

1.4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

1.4.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

1.5

Kenntnis des Führens von Stundenlisten

Mitwirken beim Führen von Stundenlisten

 

1.6

Kenntnis der Materialverwaltung, des Bestellwesens, der Lagerführung sowie der Reklamation bei Warenmängel oder Lieferverzug

Mitwirken bei der Materialverwaltung, beim Bestellwesen, bei der Lagerführung sowie bei der Reklamation bei Warenmängeln oder Lieferverzug

 

1.7

Kenntnis der Beratung von Kunden/innen und der Behandlung von Reklamationen

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen sowie beim Behandeln von Reklamationen

 

1.8

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV

 

1.9

Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation (zB ISO, HACCP etc.)

 

1.10

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

 

1.11

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

 

1.12

Kenntnis der branchenspezifischen Rechtsvorschriften (inkl. Denkmalschutzvorschriften und der Denkmalpflege) und Ö-Normen

 

1.13

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

 

1.14

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

 

2.

Arbeitssicherheit, Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte

 

2.1

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Hautschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen

 

2.3

Kenntnis des Einrichtens und Absicherns von Baustellen, Objektteilen und Arbeitsplätzen

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen, Objektteilen und Arbeitsplätzen

 

2.4

Kenntnis über das Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Anlege-, Steh-, Auszieh- und Ausfahrleitern, von Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen sowie der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen

Mitarbeiten beim Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Leitern, Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes

Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Leitern, Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes

 

2.5

Grundkenntnisse der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie

Kenntnis der berufsspezifischen allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie

 

2.6

Grundkenntnisse der Mikrobiologie

 

2.7

Grundkenntnisse der allgemeinen Physik insbesondere der Mechanik

Kenntnis der berufsspezifischen Physik insbesondere der Mechanik

 

2.8

Kenntnis der chemischen und physikalischen Arbeitsmittel (wie Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln, Reinigungstücher usw.), ihrer Zusammensetzung, ihrer Inhaltsstoffe, ihrer Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten

 

2.9

Kenntnisse über die Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen und GHS-Kennzeichnungen chemischer Arbeitsmittel sowie über den Umgang mit diesen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen

 

2.10

Kenntnis des Auswählens, Dosierens und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln sowie über deren Neutralisation

Auswählen, Dosieren und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln sowie Neutralisieren

Prüfen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln (wie zB pH-Wert, Festkörpergehalt, Wasserhärte usw.)

 

2.11

Kenntnis der sicheren Lagerung, des Transports und der umweltgerechten Entsorgung der Arbeitsmittel

 

2.12

Mitwirken beim Lagern, Transportieren und umweltgerechten Entsorgen der Arbeitsmittel

Lagern, Transportieren und umweltgerechtes Entsorgen der Arbeitsmittel

 

2.13

Grundkenntnisse über Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen

Kenntnis der Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen

Mitwirken beim Beurteilen der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen auf Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung sowie Anwenden von Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren

 

2.14

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Bedienung der berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen (wie zB Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschine, Scheuersaugautomaten)

 

2.15

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Bedienung der Geräte und Maschinen für die Außenbetreuung

 

2.16

Bedienen, Warten und Pflegen der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen

 

2.17

Kenntnis der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Geräten und Maschinen

Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen an Geräten und Maschinen sowie Einleiten von Maßnahmen bei größeren Störungen

 

3.

Berufsspezifische Berechnungen und Kalkulationen

 

3.1

Ausmessen von Reinigungsflächen

Anfertigen von Skizzen, Lesen von Bauzeichnungen (Planlesen)

 

3.2

Anwenden der berufsspezifischen Mathematik wie zB Flächenberechnungen

Anwenden der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnen, Rechnen mit Leistungskennzahlen

Mitwirken beim Vorbereiten der Kalkulation für die Angebotserstellung sowie für Ausschreibungen; Berechnen von Arbeitszeiten; Messen, Berechnen und Dokumentieren von berufsspezifischen Größen

 

3.3

Kenntnis über Leistungsverzeichnisse und Reinigungspläne

Mitwirken beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Reinigungsplänen

 

3.4

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

 

3.5

Kenntnis der Reinigungsorganisation

Erstellen und Abstimmen der Reinigungsorganisation

 

4.

Werkstoffe und Oberflächen

 

4.1

Kenntnis der Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit und Beständigkeit der zu reinigenden Werkstoffe und Oberflächen und ihrer Reinigungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

 

4.2

Kenntnis der Veränderung und Verunreinigung von Werkstoffen und Oberflächen durch chemische und physikalische Einflüsse

 

4.3

Kenntnis der Schmutzarten sowie der Reinigungsfaktoren

 

4.4

Mitwirken beim Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe, der Oberflächenveränderung und -verunreinigung (Prüf- und Hinweispflicht)

Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe, der Oberflächenveränderung und -verunreinigung (Prüf- und Hinweispflicht)

 

4.5

Kenntnis über Bodenkonstruktionen und deren Bedeutung für die Reinigung

Kenntnis über Haupt-, Stoß- und Dehnungsfugen und deren Reinigungseigenschaften

Beurteilen von Haupt-, Stoß- und Dehnungsfugen und deren Reinigungseigenschaften

 

4.6

Erkennen von reinigungsspezifischen Mängeln, Fehlern und Schäden an Werkstoffen und Oberflächen

 

5.

Reinigungs- und Pflegeverfahren

 

5.1

Kenntnis der Reinigungs- und Pflegeverfahren für Bodenbeläge (Natur- und Kunststein, textile Bodenbeläge, Holz, Kunststoffbeläge, Glas, Metalle, Industrieböden) und der dazu benötigten Werkzeuge, Geräte und Maschinen

 

5.2

Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Bodenbelägen

Reinigen und Pflegen von Bodenbelägen

 

5.3

Kenntnis der Reinigung- und Pflegeverfahren für Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen (wie Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächern, Licht und Wetterschutzanlagen) sowie sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen (wie Absaugen, Nassreinigen, Druckreinigen, Strahlreinigen) und der dazu benötigten Werkzeuge, Geräte und Maschinen

 

5.4

Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Innenflächen von Gebäuden

Reinigen und Pflegen von Innenflächen von Gebäuden

 

5.5

Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Außenflächen von Bauwerken (zB von Gebäuden, Denkmälern) sowie von Verkehrsflächen

Reinigen und Pflegen von Außenflächen von Bauwerken (zB von Gebäuden, Denkmälern) sowie von Verkehrsflächen

 

5.6

Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Licht- und Wetterschutzanlagen (wie zB Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.)

Reinigen und Pflegen von Licht- und Wetterschutzanlagen (wie zB Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.)

 

5.7

Mitarbeiten beim Reinigen von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (zB Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (zB U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder

Reinigen von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (zB Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (zB

U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder

 

5.8

Mitarbeiten beim Warten und Kontrollieren der Haustechnik

 

5.9

Kenntnis und Anwendung von keimhemmenden und keimtötenden Mitteln

 

5.10

Grundkenntnisse der einschlägigen Hygienevorschriften

Mitarbeiten beim Reinigen und Desinfizieren von zB Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, von Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften

Reinigen und Desinfizieren von zB Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, von Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften

 

5.11

Kenntnis der Gewerbe- und Industriereinigung (zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen)

Mitarbeiten beim Reinigen von zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen

Reinigen von zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen

 

5.12

Reinigen und Desinfizieren von Anlagen der Schwachstromtechnik wie zB Telefonanlagen, EDV-Anlagen usw.

 

5.13

Mitwirken beim Prüfen und Dokumentieren der ausgeführten Arbeiten

Prüfen und Dokumentieren der ausgeführten Arbeiten

 
         

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jgendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJGB), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

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