Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 2 Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
05.5.2015 bis 30.09.2015 (BGBl. II Nr. 95/2015)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.