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§ 7 Vergütungsverordnung 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.2015

Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

§ 7

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 14 400 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 4 800 Euro.

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