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§ 253 VAG 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2026

ESAP-Sammelstelle für freiwillige Übermittlungen von Informationen

§ 253.

Die FMA ist ESAP‑Sammelstelle gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2859 für die Erhebung freiwillig übermittelter, in der Richtlinie 2009/138/EG und der Richtlinie (EU) 2016/97 angeführter Informationen, sowie für Erhebung freiwillig übermittelter, in der Verordnung (EU) 2019/2088 angeführter Informationen, sofern sie von Versicherungsunternehmen übermittelt werden.

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026

Gesetzesnummer

20009095

Dokumentnummer

NOR40275938

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