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ARTIKEL 2 Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2014

TITEL II

STEUERWESEN

ARTIKEL 2

Durch den Vertrag von Lissabon erfolgt für keinen Mitgliedstaat irgendeine Änderung in Bezug auf den Umfang und die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Steuerpolitik.

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