Zivilrechtliche Ansprüche
§ 19
Aus einer Verletzung dieses Bundesgesetzes können keine zivilrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zivilrechtliche Ansprüche
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Aus einer Verletzung dieses Bundesgesetzes können keine zivilrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
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