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Artikel 1 Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2005

Artikel 1

Die neuen Mitgliedstaaten treten dem Abkommen bei. Sie nehmen ebenso wie die derzeitigen Mitgliedstaaten das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen an beziehungsweise zur Kenntnis.

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