§ 1.
(1) Mit dieser Verordnung werden die im Anhang angeführten Funkschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt.
- 1. Spalte 1 die Art der Frequenznutzung,
- 2. Spalte 2 die Bezeichnung der Funkschnittstellen-Beschreibung,
- 3. Spalte 3 das Ausgabedatum und
- 4. Spalte 4 die Nummer, unter welcher die Funkschnittstellen-Beschreibung notifiziert wurde.
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019
Gesetzesnummer
20008808
Dokumentnummer
NOR40219052
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