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§ 1 UStBBKV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.11.2013

§ 1

Bei den in § 2 angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.

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