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Anlage 2 BVK-FBlV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.11.2013

Anlage 2

zu § 40 BMSVG

Formblatt A – Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft

AKTIVA

  1. I. Guthaben auf Euro lautend
  2. II. Guthaben auf ausländische Währungen lautend
  3. III. Darlehen und Kredite auf Euro lautend
  1. 1. Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
  2. 2. Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
  3. 3. Hypothekardarlehen
  1. IV. Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
  1. 1. Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
  2. 2. Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
  3. 3. Hypothekardarlehen
  1. V. Forderungswertpapiere auf Euro lautend
  1. 1. börsenotierte Forderungswertpapiere
  2. 2. nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  1. VI. Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
  1. 1. börsenotierte Forderungswertpapiere
  2. 2. nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  1. VII. Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
  1. 1. börsenotierte Wertpapiere
  2. 2. nicht börsenotierte Wertpapiere
  1. VIII. Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
  1. 1. börsenotierte Wertpapiere
  2. 2. nicht börsenotierte Wertpapiere
  1. IX. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
  2. X. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
  3. XI. Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
  4. XII. Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
  5. XIII. Forderungen
  1. 1. für ausstehende Beiträge
  1. a) laufende Beiträge
  2. b) Beiträge aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVG
  1. 2. für Zinsen
  1. a) abgegrenzte Zinsen
  2. b) Zinsforderungen aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVG
  1. 3. gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
  2. 4. gegenüber der BV-Kasse AG
  3. 5. Sonstige
  1. XIV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  2. XV. Sonstige Aktiva
  3. 1. Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG
  4. 2. sonstige Aktiva

PASSIVA

  1. I. Abfertigungsanwartschaft (§ 3 Z 3 BMSVG)
  1. 1. mit laufenden Beiträgen
  2. 2. beitragsfreigestellt
  1. II. Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 51 Z 2 BMSVG)
  1. 1. mit laufenden Beiträgen
  2. 2. beitragsfreigestellt
  1. III. Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 63 Z 2 BMSVG)
  1. 1. mit laufenden Beiträgen
  2. 2. beitragsfreigestellt
  1. IV. Verbindlichkeiten
  1. 1. aus dem Ankauf von Vermögenswerten
  2. 2. gegenüber Anwartschaftsberechtigten
  3. 3. gegenüber Arbeitgebern
  4. 4. gegenüber Kreditinstituten
  5. 5. gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
  6. 6. gegenüber der BV-Kasse AG
  7. 7. sonstige
  1. V. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  2. VI. Sonstige Passiva

Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Veranlagungsgemeinschaft

  1. I. Veranlagungserträge
  1. 1. Zinsenerträge aus Guthaben und Darlehen und Kredite
  2. 2. Zinsenerträge aus der Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
  3. 3. Erträge aus Forderungswertpapieren
  4. 4. Erträge aus Beteiligungspapieren
  5. 5. Erträge aus Investmentfonds und AIF
  6. 6. Erträge aus Immobilienfonds
  7. 7. sonstige laufende Veranlagungserträge
  8. 8. Zinsenaufwendungen
  1. II. Garantie
  1. 1. Erfüllung einer Kapitalgarantie
  2. 2. Erfüllung einer Zinsgarantie
  1. III. Beiträge
  1. 1. laufende Abfertigungsbeiträge gemäß §§ 6 und 7 BMSVG
  2. 2. laufende Beiträge gemäß § 52 BMSVG
  3. 3. laufende Beiträge gemäß § 64 BMSVG
  4. 4. Übertragung einer Abfertigungsanwartschaft aus einer anderen BV-Kasse
  5. 5. Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
  1. IV. Kosten
  1. 1. laufende Verwaltungskosten
  2. 2. Kostenbeitrag für die Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
  3. 3. Verwaltungskosten der Veranlagung
  1. V. Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
  1. 1. Auszahlung als Kapitalbetrag
  2. 2. Übertragung in eine andere BV-Kasse
  3. 3. Überweisung an ein Versicherungsunternehmen
  4. 4. Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds
  5. 5. Überweisung an eine Pensionskasse
  1. VI. Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
  2. VII. Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
  1. 1. Einstellung in die Abfertigungsanwartschaft
  2. 2. Entnahme aus der Abfertigungsanwartschaft

Formblatt C – Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungsgemeinschaft

  1. I. Eckdaten der Veranlagungsgemeinschaft
  2. II. Erläuterungen zur Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt A
  3. III. Erläuterungen zur Ertragsrechnung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt B
  4. IV. Erläuterungen zur Bewertung
  1. 1. Allgemeines
  2. 2. Berücksichtigung erkennbarer Risken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (§ 31 Abs. 2 BMSVG)
  1. V. Erläuterungen zur Führung der Konten
  2. VI. Erläuterungen zur Internen Kontrolle
  3. VII. Anzahl der
  1. 1. Anwartschaftsberechtigten mit Beitragsleistung
  2. 2. beitragsfrei gestellten Anwartschaftsberechtigten
  1. VIII. Bestätigung des Bankprüfers

    angepasst. In den Punkten IX. und X. sind Investmentfonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 sowie AIF laut AIFMG umfasst, mit Ausnahme von Immobilienfonds, da diese unter D.XI. und XII. separat auszuweisen sind. In Punkt XV. wird unter „Sonstige Aktiva“ ein eigener Ausweis für „den Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG“ eingeführt.

    In Formblatt B wird in Punkt I. der Posten „Erträge aus unbesicherten Forderungswertpapieren“ mangels Anwendungsbereich ersatzlos gestrichen, ein terminologische Anpassung von „Kapitalanlagefonds“ auf „Investmentfonds“ vorgenommen und ein Unterpunkt „Erträge aus Immobilienfonds“ eingefügt, um den Ausweis der Erträge analog zur Gliederung in der Vermögensaufstellung zu ermöglichen.

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