5. Abschnitt
Hochschullehrgang für den Religionsunterricht Qualifikationsziele, Umfang, Module
§ 14a.
(1) Der Hochschullehrgang für den Religionsunterricht vermittelt eine fundierte kontextualisierte Theologie, eine in den Lehrveranstaltungen entsprechend integrierte und explizite Fachdidaktik sowie grundlegendes bildungswissenschaftliches Fachwissen für die Primarstufe. Er hat 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen.
(2) Im Rahmen des Hochschullehrganges für den Religionsunterricht sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
Bildungswissenschaftliche Grundlagen | 10 |
Fachwissenschaften und Fachdidaktik | 30 |
Pädagogisch-praktische Studien | 20 |
Summe | 60 |
- Darüber hinaus sind berufliche Grundlagen im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.
(3) Für die beruflichen Grundlagen kann eine mindestens dreijährige, nach dem Studium erfolgte Berufspraxis anerkannt werden
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022
Gesetzesnummer
20008637
Dokumentnummer
NOR40244783
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)