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§ 44 Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Verweisungen

§ 44

Soweit in dieser Verordnung auf österreichische Bundesgesetze oder Verordnungen oder auf Bestimmungen in direkt anwendbaren Vorschriften der Europäischen Union (EU) verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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