Anhang D
gemäß § 20 Abs. 1
Probenentnahme bei diagnostischer Schlachtung bei IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
Folgende Organe sind im Rahmen der diagnostischen Schlachtung von der amtlichen Tierärztin bzw. vom amtlichen Tierarzt zu entnehmen und an das Nationale Referenzlabor für die jeweilige Krankheit zu übermitteln:
1. Bei IBR/IPV:
Kopf einschließlich ZNS
Larynx, Trachea, Bronchien und Lungen
Oesophagus
Uterus und Ovarien
2. Bei Bangseuche:
Lymphknoten des Genitaltraktes
Organe des Genitaltraktes
Euter und Euterlymphknoten
Feten (Labmagen, Lungen)
Retropharyngeallymphknoten
3. Bei Rinderleukose:
Tumorös veränderte Organe
Organe des retikuloendothelialen Systems: Lymphknoten, Milz.
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