1. Abschnitt
Allgemeines Merkmale des Personenstandes
§ 1
Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des § 1 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft.
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