Artikel 9
- Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vereinbarungspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.
| ...Dr. Erwin Pröll eh... Für das Land Niederösterreich Der Landeshauptmann |
...Doris Bures eh... Für den Bund, gemäß Beschluss der Bundesregierung: Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie | ...Dr. Josef Pühringer eh... Für das Land Oberösterreich Der Landeshauptmann |
| ...Dr. Michael Häupl eh... Für das Land Wien: Der Landeshauptmann |
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8 mit Ablauf des 4. Oktober 2013 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
20008613
Dokumentnummer
NOR40157174
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