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Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre - Protokoll über Vorrechte und Immunitäten
Kurztitel
Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre - Protokoll über Vorrechte und Immunitäten
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.03.2018
Unterzeichnungsdatum
12.07.1974
Index
79/02 Forschung
Langtitel
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
StF: BGBl. III Nr. 242/2013 (NR: GP XXIV RV 13 AB 79 S. 14 . BR: AB 8065 S. 767 .)
Sprachen
Dänisch, Deutsch, Französisch, Niederländisch, Schwedisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. III Nr. 241/2013
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
- 2. Die dänische, niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ratifikationstext
(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 23/2018)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 31 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.
Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Tschechische Republik | 13. Oktober 2010 |
Vereinigtes Königreich | 25. September 2012 |
Vereinigte Königreich
Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Art. 18 des Protokolls angebracht:
„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Art. 18 vorgesehenen Privilegien.“
Schlagworte
ESO
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Gesetzesnummer
20008605
Dokumentnummer
NOR40200576
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