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Anlage7 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

BRIEFWECHSEL
ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
UND DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN
ÜBER DIE NIEDERLASSUNG VON GESELLSCHAFTEN

Anlage7

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

Herr …,

ich berufe mich auf das am 16.12.2003 paraphierte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Wie ich in den Verhandlungen unterstrichen habe, gewährt die Republik Tadschikistan den Gesellschaften der Gemeinschaft, die sich in der Republik Tadschikistan niederlassen und dort eine Geschäftstätigkeit ausüben, in mancher Hinsicht eine Vorzugsbehandlung. Ich habe erläutert, dass dies der Politik der Republik Tadschikistan entspricht, die Niederlassung von Gesellschaften der Gemeinschaft in der Republik Tadschikistan so weit wie möglich zu fördern.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen bestätigen, dass die Republik Tadschikistan während des Zeitraums zwischen der Paraphierung des Abkommens und dem Inkrafttreten seiner Artikel über die Niederlassung von Gesellschaften keine Maßnahmen oder Regelungen treffen wird, durch die eine Diskriminierung der Gesellschaften der Gemeinschaft gegenüber den tadschikischen Gesellschaften oder den Gesellschaften eines Drittlands geschaffen oder eine bestehende Diskriminierung im Vergleich zu der am Tag der Paraphierung des Abkommens bestehenden Lage verstärkt werden könnte.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung
der Republik Tadschikistan

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Herr …,

ich danke Ihnen für Ihr heutiges Schreiben, das wie folgt lautet:

„Ich berufe mich auf das am 16.12.2003 paraphierte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Wie ich in den Verhandlungen unterstrichen habe, gewährt die Republik Tadschikistan den Gesellschaften der Gemeinschaft, die sich in der Republik Tadschikistan niederlassen und dort eine Geschäftstätigkeit ausüben, in mancher Hinsicht eine Vorzugsbehandlung. Ich habe erläutert, dass dies der Politik der Republik Tadschikistan entspricht, die Niederlassung von Gesellschaften der Gemeinschaft in der Republik Tadschikistan so weit wie möglich zu fördern.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen bestätigen, dass die Republik Tadschikistan während des Zeitraums zwischen der Paraphierung des Abkommens und dem Inkrafttreten seiner Artikel über die Niederlassung von Gesellschaften keine Maßnahmen oder Regelungen treffen wird, durch die eine Diskriminierung der Gesellschaften der Gemeinschaft gegenüber den tadschikischen Gesellschaften oder den Gesellschaften eines Drittlands geschaffen oder eine bestehende Diskriminierung im Vergleich zu der am Tag der Paraphierung des Abkommens bestehenden Lage verstärkt werden könnte.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.“

Ich bestätige den Eingang des Schreibens.

Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die
Europäische Gemeinschaft

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