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ARTIKEL 56 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

ARTIKEL 56

Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

In der Erkenntnis, dass die Privatisierung von entscheidender Bedeutung für einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung ist, kommen die Vertragsparteien überein, bei der Schaffung des dazu erforderlichen institutionellen, rechtlichen und methodologischen Rahmens zusammenzuarbeiten. Dabei wird insbesondere auf den ordnungsgemäßen Verlauf und die Transparenz des Privatisierungsprozesses geachtet.

Die technische Hilfe konzentriert sich unter anderem auf

  1. -die Schaffung einer Stelle innerhalb der Regierung der Republik Tadschikistan, die Hilfe bei der Definition und Lenkung des Privatisierungsprozesses leistet,-die Weiterentwicklung der Privatisierungsstrategie der Regierung der Republik Tadschikistan, einschließlich des rechtlichen Rahmens und der Umsetzungsmechanismen,-Förderung marktwirtschaftlicher Ansätze bei Bodennutzung und Nießbrauch,-die Umstrukturierung derjenigen Unternehmen, die noch nicht für die Privatisierung bereit sind,-die Entwicklung der Privatwirtschaft, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen,-die Entwicklung von Investmentfonds.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist, zur Förderung von Gemeinschaftsinvestitionen in der Republik Tadschikistan beizutragen.

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