vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 4 ZASS-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Anlage 4

Prophylaxeassistenz – Qualifikationsprofil

Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Weiterbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:

I. Beschaffung und Übernahme von Befunden:

  1. – Erheben von Plaque- und Zahnsteinbefall
  2. – Plaqueindizes, Blutungsindizes
  3. – Beurteilen und Dokumentation der gingivalen Entzündung
  4. – Durchführung von Speicheltests
  5. – Erheben von PGU bzw. im Bedarfsfall eines Parodontalstatus
  6. – Mund- und Gesichtsphotographie
  7. – Dokumentation des parodontalen Entzündungsgrads
  8. – Sensibilitätstest im Recall (nur nach Rücksprache mit dem/der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs)
  9. –– Abnahme und Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen und Risiko-Tests
  10. – Aufzeichnen von Veränderungen an der Zahnhartsubstanz und den parodontalen Geweben, Beurteilung und Meldung an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes
  11. – Auffällige Veränderungen der Mundschleimhaut an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes weiterleiten

II. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:

  1. – Aufklärung über Ursachen, Verlauf und Folgen von Karies, Gingivitis und parodontalen Erkrankungen
  2. – patientenspezifische Motivation zur Verhaltensänderung
  3. – bedarfsorientierte Instruktion von karies- und parodontalprophylaktischen Maßnahmen
  4. – oralprophylaktische Ernährungsberatung
  5. – Durchführung und Kontrolle des bedarfsorientierten, individuellen Prophylaxeprogramms
  6. – detaillierte Information für die Durchführung von lokaler dentaler Softchemo- und Chemoprävention und über präventive zahnmedizinische Möglichkeiten

III. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:

  1. – Professionelle Zahnreinigung (bedarfsorientierte Arbeitssystematik)
  2. – Herstellen von sauberen Verhältnissen in der Mundhöhle
  3. – prophylaktische Maßnahmen (z.B. Ernährungsfragen, Anleitung zur Interdentalraumreinigung)
  4. – lokale Anwendung von zahnhalsdesensibilisierenden Mitteln

IV. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:

  1. – sonstiger Einsatz im Praxisteam
  2. – fachgerechte Wartung und Entsorgung von Apparaten und Materialien
  3. – Organisation und Durchführung des individuellen Recallsystems
  4. – Korrespondenz
  5. – Beschaffung und Lagerhaltung von Prophylaxehilfsmitteln

Schlagworte

Plaquebefall, Mundphotographie, Softchemoprävention, Absolventin

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2024

Gesetzesnummer

20008593

Dokumentnummer

NOR40156491

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte