Artikel 5
ARTIKEL 5
Österreichs Jahresbeitrag wird gemäß Artikel VII.1 des Übereinkommens berechnet.
Der von Österreich für das Jahr 2008 zu leistende Beitrag beträgt 1,5 Millionen Euro in 2008 Preisen. Dieser Beitrag enthält die Hälfte des Jahresbeitrags, welcher für das gesamte Jahr 2008 berechnet wurde und der dem Teil des Jahres 2008 entspricht, in welchem Österreich, in Übereinstimmung mit Annex I zu diesem Abkommen, als Mitglied gilt.
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