vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Strom-NBK-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.9.2013

Regelungsgegenstand

§ 1

Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes mit 1. Oktober 2001 bestanden haben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)