Artikel 21
Durch das Außer-Kraft-Treten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens
erworben Rechte nicht beeinträchtigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 11. Jänner 2013 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle divergierender Interpretationen des Inhalts des Abkommens gilt der Text in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Gesetzesnummer
20008560
Dokumentnummer
NOR40155487
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