Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Zahl der Mitglieder des Bundesrates
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
13.8.2013 bis 26.06.2023 (BGBl. II Nr. 197/2023)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.