§ 1.
Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20008504
Dokumentnummer
NOR40153079
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