Beschwerdeverzicht
§ 39
Der Beschuldigte kann während einer Anhaltung einen Beschwerdeverzicht (§ 7 Abs. 2) nicht wirksam abgeben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Beschwerdeverzicht
§ 39
Der Beschuldigte kann während einer Anhaltung einen Beschwerdeverzicht (§ 7 Abs. 2) nicht wirksam abgeben.
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