Inhalt der Eintragung – Tod
§ 30
Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
- 1. der letzte Wohnort;
- 2. der Zeitpunkt und Ort des Todes;
- 3. gegebenenfalls Angaben nach § 37 Abs. 2 zweiter Satz;
- 4. die letzte Eheschließung;
- 5. die letzte begründete eingetragene Partnerschaft;
- 6. bei Todeserklärungen das ordentliche Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung sowie
- 7. das Religionsbekenntnis, soweit dieses bekannt gegeben wird.
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