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§ 6 Rücklagen-Richtlinien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.12.2012

Rücklagenzuordnung

§ 6

Rücklagen gemäß BHG 2013 dürfen im Sinne dieser Richtlinien erst verwendet werden, wenn in der jeweiligen Untergliederung die am Ende des Finanzjahres 2012 gebildeten Rücklagen gemäß § 121 Abs. 5 bis 7 BHG 2013 auf die entsprechenden Detailbudgets vollständig aufgeteilt wurden.

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