Inhalt der e-Rechnung
§ 4
(1) Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen hat die e-Rechnung folgende Angaben zu enthalten:
- 1. die Lieferantennummer, die der Auftragsnehmerin oder dem Auftragsnehmer von der Bundesverwaltung zugeordnet wurde,
- 2. die Auftragsreferenz,
- 3. eine oder mehrere Positionsnummer(n), sofern diese Nummer(n) in der Beauftragung angegeben wurde(n),
- 4. die Bankverbindung (IBAN und BIC),
- 5. die Zahlungsbedingungen sowie
- 6. die E-Mail-Adresse der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners nach § 1 Abs. 2 oder 3.
(2) Bundesdienststellen haben die in Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Angaben bereits in der Beauftragung den in § 1 Abs. 2 oder 3 genannten Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern zu übermitteln.
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