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§ 1 Controllingverordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Begriffsbestimmungen

§ 1

Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:

  1. 1. das Controlling der Finanzierungsrechnung,
  2. 2. das Controlling der Ergebnisrechnung und
  3. 3. die Darstellung der Vermögensrechnung.

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