2. Abschnitt
Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen
§ 5
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (§ 6), Berechnung (§ 8 und § 9) und Ergebnisdarstellung (§ 7 und § 10).
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