Ist erstmals auf Informationen anzuwenden, die bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden (vgl. § 12).
Information bei Eintritt des Leistungsfalles
§ 4.
Die Information an die Leistungsberechtigten bei Eintritt des Leistungsfalles hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
- 1. Firma und Ort der Hauptverwaltung, Rechtsform, Telefon- und Telefaxnummer, Internet- und E-Mail-Adresse der Pensionskasse sowie einer etwaigen Niederlassung, von der aus der Vertrag verwaltet wird;
- 2. Name, Anschrift und Rechtsform des (ehemaligen) Arbeitgebers mit dem der Pensionskassenvertrag abgeschlossen wurde;
- 3. Stichtag, auf den sich die Information bezieht;
- 4. Name, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum des Leistungsberechtigten;
- 5. Name, Geschlecht und Geburtsdatum etwaiger in die Versorgungsleistungen miteinbezogener Personen, sofern im Pensionskassenvertrag die Hinterbliebenenvorsorge auf individueller Basis vorgesehen ist, einschließlich des Hinweises, dass die Nichtnennung von Ehepartnern, Lebensgefährten oder Kindern zu einer eingeschränkten Hinterbliebenenleistung führen kann;
- 6. Bezeichnung der relevanten VRG, Sub-VG oder Sicherheits-VRG;
- 7. Bezeichnung des Pensionskontos des Leistungsberechtigten, sofern eine eigene Bezeichnung vorhanden ist;
- 8. Art der Pensionsleistung und gegebenenfalls Hinweis auf eine Befristung der Pension;
- 9. Bruttopensionshöhe aufgegliedert nach ihrer steuerlichen Relevanz in
- a) Pensionsleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen,
- b) Pensionsleistungen aus Arbeitnehmerbeiträgen gemäß § 108a EStG 1988, § 108i Abs. 1 Z 3 lit. c EStG und § 17 Abs. 1 Z 4 lit. b BMSVG sowie
- c) Pensionsleistungen aus sonstigen Arbeitnehmerbeiträgen;
- 10. gegebenenfalls Höhe von garantierten Pensionsleistungen gemäß § 12a Abs. 1 Z 2 PKG;
- 11. gegebenenfalls Höhe der Gutschrift gemäß § 2 Abs. 2 und 3 PKG;
- 12. Aufrollungsmodalitäten von Pensionszahlungen;
- 13. gegebenenfalls im nächsten Geschäftsjahr auszuzahlender Zuschuss zur Pension gemäß § 16a Abs. 4b Z 3 PKG;
- 14. Grundlagen zur geltenden Steuerregelung der Pension, einschließlich der Grundlagen zur gemeinsamen Versteuerung gemäß § 47 Abs. 4 EStG 1988;
- 15. Zeitpunkt des Beginns der Pensionszahlung;
- 16. Pensionszahlungsmodalitäten, insbesondere Anzahl der Zahlungen pro Jahr, Auszahlungstermine, Auszahlungsweise sowie Zeitpunkt und Höhe von Sonderzahlungen;
- 17. Auszahlungsoptionen gemäß PKG und BPG.
Schlagworte
Telefonnummer, Internetadresse
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008110
Dokumentnummer
NOR40210159
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