Sprachliche Gleichbehandlung
§ 25.
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018
Gesetzesnummer
20008075
Dokumentnummer
NOR40201676
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