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Soziale Sicherheit (Serbien)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Serbien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.12.2012
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 155/2012 (NR: GP XXIV RV 1682 AB 1851 S. 164 . BR: AB 8769 S. 812 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. Oktober 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Dezember 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und die Republik Serbien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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