§ 1
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
- Neunte Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD9)16 000 000 EUR
- Zehnte Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und fünfte Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDFXI)32 000 000 EUR
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