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§ 2 PVO-ESM

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.

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