Möglichkeit der Zuspeisung von Füllwasser
§ 75
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einem Kleinbadeteich mindestens 5% des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Möglichkeit der Zuspeisung von Füllwasser
§ 75
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einem Kleinbadeteich mindestens 5% des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
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