Nennbelastung
§ 72.
(1) Die Nennbelastung eines Kleinbadeteiches ist die höchstzulässige Anzahl an Badegästen pro Tag. Die Nennbelastung errechnet sich aus der Summe des Wasservolumens von Badebereich und Regenerationsbereich des Kleinbadeteiches. Von diesem Gesamtwasservolumen müssen pro Badegast ≥ 10 m³ zur Verfügung stehen.
Es bedeutet:
N = Nennbelastung in Personen pro Tag
V1 = Wasservolumen im Badebereich in m³
V2 = Wasservolumen im Regenerationsbereich in m³
Umgewälzte Wasservolumina und das Wasser aus allenfalls vorhandenen, zusätzlichen technischen Anlagen finden dabei keine Berücksichtigung.
(3) Die Nennbelastung darf nicht überschritten werden.
(4) Die Anzahl der sich gleichzeitig im Wasser des Kleinbadeteiches befindenden Badegäste darf ≤ 20% der Nennbelastung betragen. Kurzfristige Überschreitungen sind zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2026
Gesetzesnummer
20008002
Dokumentnummer
NOR40277762
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
