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§ 27 BHygV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2012

§ 27

(1) Bei Einschichtfiltern muss als Filtermaterial reiner Quarzsand einer Korngröße von 0,71 bis 1,25 mm oder 1 bis 2 mm in einer Schichthöhe von mindestens 1,2 m verwendet werden.

(2) Die Filtergeschwindigkeit darf höchstens 30 m/h betragen. Bei Warmbecken mit einer Wassertemperatur von über 35° C, bei Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und bei Salzwasserbecken darf die Filtergeschwindigkeit höchstens 20 m/h betragen. Die Freibordhöhe muss mindestens 0,4 m betragen.

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