§ 17
Bei Kinderplanschbecken ist der Förderstrom nach der Formel für eine Wassertiefe bis 1,35 m zu berechnen. Eine dreimalige Umwälzung des gesamten Beckeninhalts pro Stunde darf jedoch nicht unterschritten werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)