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§ 4 DAVID-VO 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.9.2012

§ 4

Daten- und Informationsabfragen gemäß § 3 sind für den Endverbraucher und vom Endverbraucher bevollmächtigte Dritte auf der Website in speicher- und druckbarer sowie maschinenlesbarer Form zur Weiterverarbeitung bereitzustellen. Zudem kann für die Informationen gemäß § 3 je nach technischer Möglichkeit vorgesehen werden, dass jenes von der E-Control gemäß § 2 definierte Format zum Download auf der Website des Netzbetreibers gemäß § 3 zur Verfügung gestellt wird.

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