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Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.8.2012

§ 0

Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Kurztitel

Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 121/2012

Inkrafttretensdatum

29.08.2012

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

StF: BGBl. III Nr. 121/2012

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