Artikel 2
GLEICHWERTIGKEIT DER KLASSIFIZIERUNGSSTUFEN
(1) Die Parteien kommen über die Gleichwertigkeit der folgenden Klassifizierungsstufen überein:
Republik Österreich: | Vereinte Nationen: |
GEHEIM | STRICTLY CONFIDENTIAL |
VERTRAULICH | CONFIDENTIAL |
(2) Klassifizierte Informationen der Republik Österreich der Klassifizierungsstufe "EINGESCHRÄNKT" werden gleichwertig wie klassifizierte Informationen der Vereinten Nationen der Klassifizierungsstufe "VERTRAULICH" betrachtet.
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