Erstaufnahmestellen
§ 4
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Erstaufnahmestellen einzurichten. Diese sind Teil des Bundesamtes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Erstaufnahmestellen
§ 4
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Erstaufnahmestellen einzurichten. Diese sind Teil des Bundesamtes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)