Einrichtung
§ 1
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) besteht als eine dem Bundesminister für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 1
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) besteht als eine dem Bundesminister für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit.
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